Also doch im Mittelalter gelandet …

Eine Initiative will die Todesstrafe in der Schweiz wieder einführen. Bei Verbrechen, bei der nach einer sexuellen Straftat eine Tötung passiert, soll diese Strafe als Standard angewandt werden. Eine solche Tat ist absolut verwerflich und muss mit aller Härte bestraft werden.

Bei allem Respekt und dem Mitgefühl für die Angehörigen, denen ein solches Unglück widerfahren ist, auch die Todesstrafe kann es nicht ungeschehen machen. Das biblische Gesetz “Auge um Auge, Zahn um Zahn” ist Verachtenswert. Zudem ist der Tod meines Erachtens für Leute, die so etwas begehen schon zu gut. Neben diesen persönlichen und eher emotionellen Gründen, gibt es auch weitere Argumente gegen die Todesstrafe.

  • Eine solch drakonische Strafe standardmässig anzuwenden, ohne Vergleich zu anderen Straftaten und ohne die Umstände zu betrachten, scheinen mir eines Rechtsstaates unwürdig. Wieso nur genau in dieser Kombination? Und wieso nicht auch z.B. bei der Schändung von Kindern? Und was ist mit dem Fahrzeugführer, der wiederholt unter Alkoholeinfluss fährt und bei einem Unfall eine Familie auslöscht? Es gäbe sicher noch viele Straftaten, die ebenso schändlich und verwerflich sind, wie die im Initiativtext.
  • Dann ist die Todesstrafe nicht rückgängig zu machen. D.h., bei einem Justizirrtum, und das kann nun mal vorkommen, ist die Strafe vollzogen, ohne die Möglichkeit der Wiedergutmachung.
  • Ein Schuldspruch dürfte nur gefällt werden, wenn die Tat zweifelsfrei (nicht auf Indizien beruhend) nachgewiesen werden kann. Und das ist praktisch unmöglich (oder zumindest sehr sehr aufwändig), da es in der Regel ja keine Zeugen gibt für die Tat.

Dürfen wir die Wiedereinführung der Todesstrafe zulassen? Ich meine NEIN. Aus meiner Sicht fallen wir damit ins tiefe Mittelalter zurück. Wir haben ein gut funktionierendes Rechtssystem, das den Tätern “gerecht” wird – bis zur lebenslangen Verwahrung.

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