Endlich gibt es eine Möglichkeit, etwas politische Profil zu zeigen – die eidg. Abstimmungen vom 7. März.
Bei der Forschung am Menschen scheint mir eines der grossen Pluspunkte, dass wenn es schon eine gesetzliche Regelung braucht, diese doch bitte schweizweit gleich ist. Aus meiner Sicht hat der Föderalismus auch seine Grenzen.
Beim Tieranwalt bin ich noch etwas gespalten. Einerseits ist klar, dass ich als Grünliberaler gegen neue Gesetze oder neue Überwachung bin. Aber in diesem Fall ist es meines Erachtens ein Gewinn, wenn die Tiere eine Stimme erhalten. Sie muss nicht immer so “laut” sein, wie in dem Fall des Fischers in Zürich, der klar überreagiert hat. Es kann einfach nicht sein, dass ein paar wenige schwarze Schafe sich um die Rechte der Tiere foutieren und dann auch noch ungeschoren davon kommen. Dies nur, weil sich keine starke Vertretung findet. Die Umsetzung muss aber im Verhältnis stehen. So kann ich mir vorstellen, dass mehrere Kantone gemeinsam eine solche Stelle schaffen. Ich werde mich wohl für die Vorlage aussprechen.
Noch umstrittener scheint mir die Vorlage zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Natürlich kann es sein, dass die Gelder auf die Dauer nicht mehr ausreichen. Von meinem Beruf her beschäftige ich mich immer wieder mit der Frage der Demografie. Die Menschen sind tatsächlich immer älter geworden in den letzten Jahrzehnten. Es gibt aber auch Stimmen, die davon sprechen, dass das Pendel wieder zurückschlägt. Die Wohlstandskrankheiten (Herzinfakte infolge Stress, Folgen falscher Ernährung etc.) sorgen immer früher für tragische Todesfälle.
Und was ist mit Finanzerfolg? Natürlich kann man unter Berücksichtigung der letzten beiden Jahre schwarz malen. Aber wie war es die Jahre davor? Hat da jemand von der Erhöhung des Umwandlungssatzes gesprochen? Nein und nicht nur das, auch die Mindesverzinsung des Guthabens wurde laufend gesenkt. Es ist auch nicht voraussehbar, wie sich die Zinsen in den nächsten Jahren entwickeln werden.
Schliesslich sind da noch die Verwaltungskosten und die Gewinnausschüttungen. Wieso konnten sich die Versicherer solchen Luxus leisten, wenn es ihnen doch so schlecht ging? Packen wir das Problem also bei der Wurzel und räumen zuerst mit solchen Misswirtschaften auf. Zudem ist der Spielraum des Mindestumwandlungssatzes der letzten BVG-Revision noch gar nicht ausgeschöpft. Er sieht eine Senkung auf 6.8% bis 2014 vor. Wenn wir jetzt der Vorlage zustimmen, kann der Bund SOFORT die Senkung auf die 6.4% veranlassen – ohne Zwischenschritte.
Kurz, das ganze basiert auf Zahlen, die man so oder so auslegen kann. Zudem sind die vorhandenen Möglichkeiten noch gar nicht ausgeschöpft und zu viel Geld zerrinnt zwischen den Fingern. Lassen Sie uns also zuerst einmal aufräumen und schauen, wie sich die Sache bis 2014 entwickelt und entscheiden dann über weitere Massnahmen.
Der Sektionsvorstand Thun/BEO hat sich nach Konsultation der Mitgliedermeinung ebenfalls für zweimal ja und einmal nein ausgesprochen (siehe unter anderem in der Jungfrauzeitung). Leider konnten sich unsere Delegierten weder beim Kanton noch bei der eidg. Delegiertenversammlung durchsetzen. So kam sowohl vom Kanton wie der Schweizer Partei dreimal ja als Parole raus.